Philippe Ariès - Geschichte des Todes

© Annelie Jagenholz



Teil 1

Wie sich der Tod, die Sterberiten und Bräuche mit der Zeit entwickelt haben, um auch erklären zu können, warum das Abendland in dieser Art und Weise in Angst und Gleichgültigkeit mit dem Tod umgeht, das ist das Thema dieses Buches. Dafür geht Ariès weit zurück, bis ins Altertum, die Ritterzeit und das Mittelalter, vergleicht anhand der Literatur, wie die Menschen den Tod gesehen haben, wie sie mit ihm umgingen und ihn aufnahmen.

Ariès gehörte zu der französischen Historikerschule der „Annales“, die Methoden der Soziologie und der Geschichte zu verbinden trachtet und sich um die Erforschung der „civilisations“ und der „mentalités“ bemüht. Er wurde am 21. Juli 1914 in Blois geboren und starb am 8. Februar 1984 in Paris. Seine Monographien wie „Geschichte der Kindheit“, „Geschichte des Todes“ sind umstritten, trotzdem hat sein Werk über den Tod allen künftigen Historikern einen Maßstab gesetzt. Ariès war ein enger Freund von Michel Foucault, was man auch merkt. Sicherlich hat er sich ausführlich mit Foucault ausgetauscht, der ja ein ähnliches Thema für seine Schrift „Verbrechen und Strafe“ gewählt hat und gleichsam dazu neigte, in seine Überlegungen viel Literatur mit einfließen zu lassen (was seine philosophischen Werke so spannend macht). Ähnlich ist es auch bei Philippe Ariès.


Er beginnt mit dem Mittelalter, spricht von einem gezähmten Tod, wenn er in die Vergangenheit zurückkehrt, bishin zum Ritter Roland, in dessen Lied die Rede davon ist, dass der Tod gefühlt wird, vorausgeahnt. Gezähmt darum, weil der Mensch ihn nicht fürchtet. Er wird hingenommen und in aller Öffentlichkeit zelebriert. Er benötigte grundsätzlich Aufmerksamkeit, der Sterbende verabschiedete sich und gab den Zurückbleibenden seine letzten Worte mit. (Dies hielt bis in die Romane und Erzählungen von Tolstoi oder Solschenizyn (Krebsstation) an.) Auch in der Tafelrunde oder bei Tristan und Isolde klingen ähnliche Gedanken durch. Der Tod wird als Zeichen wahrgenommen, die Menschen bereiten sich auf das Ende vor.

 


  • Manche Vorahnungen hatten den Charakter des Wunderbaren; insbesondere eine trog nie – die Erscheinung von Verstorbenen, und sei es im Traum.



Nur für die, die sterben werden, ist der Tod sinnlich wahrnehmbar. Der Rest der Menschheit kommt mit diesen Ahnungen und Begegnungen nicht in Kontakt.
Hierbei muss man sich, im Blick von Heute auf das Mittelalter, vor Augen halten, dass die Grenzen zwischen Natürlichem und Übernatürlichen damals fließend waren. Heute würden wir bestimmte Zeichen sogar als natürlich betrachten: banale, unmittelbar einleuchtende Wahrnehmungen geläufiger und vertrauter Züge des Alltagslebens.

Damit der Tod sich ankündigen konnte, das heißt, vorgeahnt werden konnte und rechtzeitig vorbereitet, war der plötzliche Tod natürlich ein Zeichen dafür, dass der Mensch schlecht gelebt hatte und ein Sünder war. Hier gingen die Menschen vom Zorn Gottes aus, wenn ein Verstorbener einen Unfall hatte oder durch Mord umkam. So ein Tod wurde als beschämend und schimpflich aufgefasst. Doch konnte sich diese Einstellung nicht lange halten.




  • Im 13. Jahrhundert bringt der Liturgist Gulielmus Durandus, Bischof von Mende, diese Verlegenheit zum Ausdruck. Er meint, dass der plötzliche Tod nicht bedeutet, „aus irgendeiner offenkundigen Ursache gestorben zu sein, sondern einzig nach dem unergründlichen Ratschlusse Gottes“. Der Tote darf also nicht als Verdammter gelten. Er muss christlich bestattet werden, aus Mangel an Beweisen: „Wo man einen toten Menschen findet, soll man ihn ins Leichentuch hüllen und beisetzen, gerade wegen des Zweifels, in dem man sich über seine Todesursache befindet.“



Wo sich heute die Angst vor dem Tod bei den Menschen ausbreitet, so wurde damals der Tod selbst nicht als Gefahr betrachtet, nur das Danach. Man hoffte auf das ewige Leben, der bittere Tod war der Tod in Sünde, nicht der physische Tod des Sünders. Der Tod selbst wurde ohne Widerspruch in schlichter Hinnahme akzeptiert. Es herrschte die mittelalterliche Spiritualität, sokratische Weltabwendung oder stoische Verhärtung der Renaissance. Es herrschte die Gewissheit vor, dass jeder Mensch stirbt, wobei diese Auffassung durch die Zeit hindurch bis heute auch häufiger wechselte. Der Tod des mittelalterlichen Ritters ist unspektakulär. Er lebte als tapferer Edelmann, kämpfte als Held, mit herkulischer Stärke, seinem Tod aber haftete nichts Heroisches oder Außergewöhnliches an: „er hat die Banalität des Todes von jedermann“.

Die Stellung des Toten äußerte sich durch die gekreuzten Hände auf der Brust, der Tote lag auf dem Rücken, damit das Gesicht dem Himmel zugekehrt ist. Die Füße wiesen gen Osten (nach Jerusalem), der Kopf nach Westen.

Dazu, wie schon erwähnt, starb man bis Ende des 19. Jahrhunderts öffentlich, daher war die Prophezeiung Pascals, dass man allein sterben werde, so außergewöhnlich; denn man war damals im Augenblick des Todes im physischen Sinne nie allein. Heute ist der Satz Pascals zur Banalität verblasst, so Ariès, man hat neben dem Wissen, dass jeder alleine stirbt, auch im physischen Sinne die größte Aussicht, in der Einsamkeit eines Krankenhauszimmers zu sterben.

In ganz alten Zeiten wurde der Tod als Schlaf aufgefasst, was deutlich zeigt, dass die Menschen sich nicht vor dem Tod selbst fürchteten, sondern vor den Toten, den Schlafenden. Diese durften niemals dort begraben werden, wo die Lebenden wohnten. – Kein Toter darf innerhalb der Stadt bestattet oder eingeäschert werden, hieß es im Zwölftafelgesetz. Daher lagen die Friedhöfe des Altertums immer außerhalb der Stadt. Die Menschen hatten Vertrauen zum Tod, scheuten aber die Nachbarschaft der Toten. Man wollte die Totenruhe nicht stören und fürchtete den Zorn der Schlafenden, die erweckt werden könnten. Das ist besonders beeindruckend, weil sich bald darauf ein gewaltiger Wandel vollziehen wird. Doch zu diesem Zeitpunkt wurde der Tod nicht als radikaler Umschwung empfunden oder als, wie Georges Bataille es formulierte, gewaltsame Überschreitung, der man sich auch beim Geschlechtsakt annäherte. „Die Vorstellung einer absoluten Negativität, eines Bruches angesichts eines Abgrundes ohne Erinnerung gab es nicht.“ Auch glaubte man nicht an ein Nachleben, das einfach die Fortsetzung des Lebens auf Erden war.

Bei Roland, im letzten Gespräch mit Oliver, ist keine Anspielung auf ein Wiedersehen im Himmel enthalten. Der Tod war ein Über-Gang, inter–itus. Roland und Oliver verlassen einander, als hätten sie einen endlosen, langen Schlaf vor sich. Die Auferstehung der Toten wurde vorerst verneint, man hoffte auf die Erweckung durch Gott. Nur Heiligen stand sie zur Verfügung, warum besonders auserwählte Sterbende auch neben Märtyrern begraben werden wollten, um unter deren Schutz zu stehen und in ihrer Totenruhe nicht gestört zu werden, was gleichbedeutend mit dem Verlust ewigen Lebens stand: der Tote würde also in diesem Fall immer ein ewig Schlafender bleiben.
Die Hölle dachte man sich als traditionelle Bleibe der Toten, einen Raum eher von Wartenden und Ausharrenden, als der Marter und Quälerei, wie sie später dargestellt wurde, wo die Hölle zum Reich Satans verkommt.
Der Himmel wurde mit Blumen, Frische und Licht, kurz als ein Paradies empfunden, wobei die Bilder zwischen schönen Gärten und Schneelandschaften wechselten.

Rückblickend auf die Antike, war man der Auffassung, dass der Mensch zwar nicht wie ein Tier gestorben ist, dass aber die Heiden keinen besonderen Raum für ihre Grabstätten aussuchten, sondern ihre Toten an beliebigen Stellen bestatteten. Es gab heidnische Friedhöfe, die sich bis ins 18. Jahrhundert hielten und immer außerhalb der Stadt lagen, damit dort, wo sich streunendes Gesindel, Vagabunden und Soldaten herumtrieben und die Gegend unsicher machten.
Die Ansammlung der Leichname von Christen im Umkreis der Reliquien der Heiligen und die über diesen Reliquien errichteten Basiliken sind zu einem spezifischen Wesenszug der christlichen Zivilisation geworden. Sie waren damit geweihte, öffentliche und häufig besuchte Stätten, die im Gegensatz zu denen der Heiden, nicht einsam und unrein waren.
„Seit Gottes Sohn den Tod selbst nicht nur geheiligt, sondern auch aufgehoben hat“, sagte ein geistlicher Autor des 18. Jahrhunderts, „sowohl in seiner Person als auch in seinen Gliedern, sowohl um seiner Auferstehung willen als auch durch die Hoffnung, die er einflösst, indem er in unsere sterblichen Leiber seinen belebenden Geist einsenkt, der die Quelle der Unsterblichkeit ist, sind die Gräber derer, die für ihn gestorben sind, als Schoß des Lebens und der Heiligkeit aufgefasst worden.“
Der Heilige Augustinus stand dieser Verehrungskundgebung eher skeptisch gegenüber. Er bestand darauf, dass die den Toten entgegengebrachten Ehrungen vor allem der Tröstung der Lebenden zu dienen hätten.

Im 8. Jahrhundert nahm die Angst vor den Toten ab und die Friedhöfe wuchsen nach und nach in die Städte hinein. Das begann durch den Klerus, der sich bestimmte Gebeine toter Heiliger oder Märtyrer in die eigene Kirche holte, um von diesem Ruf zu profitieren. Damit wurden die damaligen Normen immer mehr aufgehoben. Bald gab es nirgendwo mehr Kirchen, die nicht auch als Gräber dienten und die nicht mit einem Friedhof verbunden waren. So ergab sich die Verbindung zwischen Kirche und Friedhof.

Da die Knochen der Märtyrer als Schutz (vor z. B. Grabschändung) galten, so dass die Auserwählten in ihrer Nähe begraben werden wollten, ließen sich nach und nach reiche Privatpersonen auf eigenem Grund und Boden beerdigen, wobei sie die Nähe der Knochen damit erzielten, dass sie sie sich kommen ließen, statt selbst neben ihnen begraben zu werden.
Der Heilige musste damit zum Toten kommen, nicht mehr der Tote zum Heiligen. Von nun an wurden diese Reliquien Grabbeilagen – im Schutze der Heiligen – und zum merowingischen und karolingischen Brauch.
Damit war den Toten endgültig der Platz unter den Lebenden gesichert.

Ariès zeigt die Gebräuche mit den Toten auf, die sich die Ruhe auf geweihten Boden nicht verdient haben. „Die Menschen des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit ließen nicht zu, dass der Lauf der Gerechtigkeit und ihre Ausübung vor dem Tode haltmachten.“ Solche wurden ohne Bestattung, mit einfachen Steinblöcken bedeckt vergraben, um die Nachbarschaft nicht zu belästigen. Hin und wieder wurden Gebeine auch exhumiert.
Dante schildert diesen Brauch:

Nun treibt der Wind sie und der Regen
Zum Land hinaus, entlang dem Verdeflusse
Wohin er
(der Papst) sie gebracht hat ohne Lichter.


Es gab, nach Alain Chartier, unrechte Friedhöfe, ehrlose Gräber, wo man sich der Leichname der Verdammten entledigte.

„Und zwar nach Art des falschen âtre,
Und hier bettet man die Leichname der Verdammten.
Ich kannte derer mehr als vier,
Die dort, schwarz und verwest,
Auf der bloßen Erde verstreut liegen, ohne verscharrt worden zu sein.“



Ariès erklärt, dass die schreckliche Deponie häufig mit dem Galgenplatz zusammenfiel. Die Leichen der Hingerichteten blieben oft monate-, ja sogar jahrelang aufgehängt und zur Schau gestellt. Auch Jan Potocki berichtet, obwohl phantastisch angelegt und zu einem ganz anderen Zeitpunkt geschrieben, von solch einem mittelalterlichen Brauch in „Die Handschrift von Saragossa“. Dort wacht der Erzähler neben einem Galgen auf und berichtet: „Die Leichname der beiden Brüder Zoto hingen nicht mehr da. Sie waren zur Seite niedergelegt worden.“
Man band die Gehängten auch im Mittelalter los, oder sie fielen einfach von selbst herab und vermoderten zu Füßen des Galgens.
„Ich ruhte auf Seilenden, Teilen von Rädern, Resten von menschlichen Skeletten und den widerwärtigen Lumpen, die die Verwesung davon übrig gelassen hatte“, sagt Potockis Held.
Darüber, noch am gleichen Galgen befestigt, baumelten „die schrecklichen Kadaver, vom Winde bewegt, in grotesken Schwüngen hin und her, während schaurige Geier an ihnen zerrten, um ihnen Stücke Fleisches zu entreißen.“

Opfer von Hinrichtungen ließ man vermodern, verbrennen oder die Asche zerstreuen, wobei dieser die Liste der strafbaren Handlungen beigefügt wurde. Neben Verbrechern wurden auch Selbstmörder bestraft. Ihnen wurde der Friedhof verweigert. Ariès sagt, dass noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Bretagne Friedhöfe für Selbstmörder existierten, „wo der Sarg einfach über eine öffnungs- und türlose Mauer gehoben wurde“.

Wenn es unmöglich war, die kanonische Verdammung aufzuheben, versuchten Familien, sich den locus publicus est ecclesiasticus zu erzwingen.



  • Weil sie nicht bestattet werden durften, wurden die Särge manchmal in den Astgabelungen der Friedhofsbäume aufbewahrt – ein bizarrer Anblick! Sie wurden heimlich verscharrt, aber die Teufel (oder Engel) ließen sie nicht immer des Platzes froh werden, den sie sich an dem von ihnen entweihten heiligen Ort widerrechtlich erschlichen hatten: sie gruben sie nachts aus und vertrieben sie entweder selbst oder riefen befremdliche Erscheinungen zur Hilfe, die den Klerus über den Betrug ins Bild setzten. Es gab Blanko-Petitionsanträge, um bei der Obrigkeit um das Recht nachzusuchen, einen Leichnam zu exhumieren und ihn aus der Kirche oder vom Friedhof zu verweisen.



Die Bäume der Friedhöfe mussten zu einem späteren Zeitpunkt übrigens auch für das Eigentum der Toten herhalten. So fand man Koffer, Schränke und anderes zwischen den Ästen über dem Grab des Toten, ein nicht weniger bizarrer Anblick.

Die Rachegedanken wutentbrannter Lebender dauerte also oft über den Tod des Verbrechers hinaus, während die Kirche sich bemühte, die heiligen Stätten einzig für Gläubige zu reservieren, wobei sie wiederum darin unterschied, wer um die Kirche und in der Kirche bestattet wurde. So sprach sie ein Verbot der Grablegung im Kirchinneren aus, überging dieses aber zugunsten von Priestern, Bischöfen und Mönchen, bis diese Ausnahme zur Regel wurde. Wo der Altar heilig war, durch die Nähe des Leibes und Blutes des Menschensohnes, galten z. B. nicht nur Priester, sondern auch Stifter der Kirche als Gesalbte des Herrn, die bald ihrerseits die gleiche Geltung wie die von Märtyrern und Heiligen genossen. So ließen sich eigene Regeln leicht durchbrechen und umformulieren. Nicht selten war nicht mehr Frömmigkeit und Verdienst ausschlaggebend, sondern Reichtum und Macht.

Eine erhaltene Kirche in Sint Bavo in Haarlem verdeutlicht das übergangene Verbot in aller Übertreibung besonders stark. Die Kirche stammt aus dem 17. Jahrhundert und ihr gesamter Fliesenboden besteht ausschließlich aus Grabplatten. Wohin auch immer man seinen Fuß setzt, darunter befinden sich die Gebeine Verstorbener. In Frankreich oder Österreich wird man weniger auf derartige Beweise stoßen, jedoch nicht, weil die kanonischen Verbote dort nicht ebenfalls umgangen wurden, sondern weil dort die im 17. und 18. Jahrhundert erfolgten Säuberungen der Geistlichkeit gewütet haben. Eher noch findet man solche in Italien und Holland.

Damit lässt sich deutlich erkennen, dass die kanonischen Verbote, wenn sie auch ihr Prinzip weiter aufrechterhielten, immer großzügiger übergangen wurden, am Ende nur noch von der geeigneten Entrichtung einer Gebühr abhingen. Das Grab wurde e r k a u f t. Aus dieser Situation heraus war es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Erhebung von Bestattungspfründen ergab, die von Geistlichen erhoben wurden und vorerst als Spende, dann als Pflicht gefordert wurden, mit der doppeldeutigen Bezeichnung: löbliche Gewohnheiten.

Die Beerdingung wurde zur reinen Geschäftsmacherei, wobei nicht nur die Kirche Schuld daran trägt, sondern auch all die Überheblichen, die nach derartiger Bevorzugung innerhalb der Kirchenräume strebten, statt sich mit den öffentlichen Friedhöfen zu begnügen, auf denen die Bestattung kostenlos war. Ariès führt eine Liste von testamentarischen Wünschen von Franzosen aus dem 15. und 16. Jahrhundert an und stellt fest, dass die Wohlhabenden sich häufig eine Grabstelle in der Kirche wünschten, während die Armen und auch Säuglinge und Kinder auf dem Friedhof beerdigt wurden.
In der Kirche, dem anliegenden Kirchhof, den Beinhäuern, bis zum Rand des Friedhofes herrschte also die Hierarchie der Ehrenplätze. Das Wort „Kirche“ bezeichnete nicht nur das Bauwerk, sondern den ganzen sie umgebenden Raum.

Auch die Anordnung und der Bau sind interessant. Um die Kirche herum gab es einen kleinen Hof, der an die Kirchmauer angrenzte, um diesen herum die Galerien der Beinhäuser, die oberhalb auch offene Kammern enthielten, die von überall sichtbar waren und Blick auf die Schädel und ausgebleichten Gebeine zuließen, zugewachsene Plätze mit vereinzelten und deutlich gekennzeichneten Gräbern (Ehrenmähler), die den größten Teil des Innenhofs freiließen. Dort setzte man die Armen bei, die Bestattungen in Kirche oder Beinhaus nicht bezahlen konnten. Das waren Gemeinschaftsgräber, regelrechte Senkgruben, die bis zu 1500 Leichname fassten. Mindestens eine dieser Gruben war immer geöffnet. Nach Monaten oder Jahren, wenn sie gefüllt war, schloss man sie notdürftig (Wölfe hatten darum im Winter auch keine Mühe, Leichname auszuscharen) und hob eine neue Grube aus, an der Stelle des Friedhofes, die am längsten unbenutzt war. Diese Verfahrensweise ist auf die Zeiten großer Pestepidemien zurückzuführen, die „im Zuge des demographischen Aufschwungs des 13. Jahrhunderts bereits übermäßig aufgeblähte Städte entvölkerten“ und auf Zeiten schwerer Hungersnöte, in denen man aufgrund der großen Zahl der Opfer keine einzelnen Leichname bestatten konnte. Durch gleiche Unglücke musste man sich auch neue Stätten für die Toten ausdenken, die nicht mehr neben der Kirche lagen.



  • Aber mit Rücksicht auf das, was die Stadt ein Jahr später (1555) befürchtete, dass nämlich vorherzusehen sei, dass jene, die mit der Überführung der Leiber beauftragt seien, sie in den Fluss werfen würden, um schneller mit der Arbeit fertig zu sein, ging man (mit dem Friedhof) nicht weiter vor die Stadt hinaus.



Bei der Anzahl dieser zahlreichen Massengräber verlor man hin und wieder auch die Übersicht, so dass es passieren konnte, dass man beim Neuausheben einer nächsten Grube auf noch nicht vollständig verweste Körper traf. Auch gab es das Gegenteil, es gab Erde, die durch häufig vergrabene Leichname so faul war, dass der Leichnam eines Menschen innerhalb von neun Tagen verweste. Einige Menschen wünschten sich, dort begraben zu werden.

Die Beinhäuser dienten der Zurschaustellung. Sie waren dazu bestimmt, angeschaut zu werden. An den Gebeinen der Toten sollte die Vergänglichkeit allen materiellen Seins verdeutlicht werden, wie aus einer bretonischen Hymne (gesammelt von A. Le Braz) herauszuhören ist:



  • „Lasst uns zum Beinhaus gehen, ihr Christen, lasst uns die Gebeine unserer Brüder betrachten (…) Führen wir uns den erbarmungswürdigen Zustand vor Augen, in den sie zurückgefallen sind. (…) Ihr seht sie, zerfallen, zerbröckelt (…) Hört also ihre Lehre, hört sie gut.“

 



Aber es gab neben den Beinhäusern auch andere Friedhöfe im Mittelalter. Hierbei handelt es sich um riesige Freilandfriedhöfe, auf denen die Gräber allerdings weit auseinander lagen. Hin und wieder schmückten einige Kreuze die Flächen, sie sind jedoch nicht mit den dicht gedrängten Kreuzreihen unserer Zeit zu vergleichen. Kreuze waren damals Stiftungen, später Markierungszeichen.
Der Grundriss solcher Anlagen war nicht mehr geometrisch oder rechteckig wie bei den Beinhäusern, sondern eher oval, von lockerer und unregelmäßiger Form, so dass auf alten Zeichnungen nicht immer sofort erkannt werden konnte, dass es sich bei dem Objekt tatsächlich um einen Friedhof handelte.

Dazu war der Friedhof auch (wie z. B. auch Oexle es beschrieben hat) nicht immer nur den Toten vorbehalten, sondern diente manchmal sogar als Asyl für Flüchtlinge. Hier war es tatsächlich verboten, auf dem Friedhof Tote zu begraben. Der Friedhof diente ausschließlich dem Schutze der Lebenden, nicht der Beisetzung von Toten.

Diese Vielfältigkeit führte so weit, dass Friedhöfe zu öffentlichen Plätzen gerieten, wo sich die Gemeinde traf, Spaziergänge gemacht, geistliche und weltliche Geschäfte getätigt wurden.
Nach einer Formulierung eines Historikers der mittelalterlichen Friedhofsrechtsprechung, A. Bernard, war der Friedhof die geräuschvollste, belebteste, turbulenteste und geschäftigste Gegend des ländlichen oder städtischen Gemeindewesens“.
Auf Friedhöfen wurde auch gelebt, wurden ganze Häuser errichtet und Menschen untergebracht, die an gleicher Stelle dann beerdigt wurden. Sie störte weder die stattfindenden Beerdigungen noch die offenen Massengräber.

Der häufige Besuch auf dem Friedhof machte die Lebenden im Allgemeinen gleichgültig und stumpfte sie ab…



  • Die unmittelbare Nachbarschaft von Backöfen, Gräbern, in denen die Toten oberflächlich verscharrt und aus denen sie periodisch wieder exhumiert wurden (…) hat für uns Heutige etwas Überraschendes und Abstoßendes, sie hat die Anwohner vom Mittelalter bis an die Grenze der Neuzeit jedoch kalt gelassen.



Ebenso wurden dort auch Straffällige und Prostituierte einquartiert, wie man diese Fälle wiederum auch aus Mangel an Gefängnissen in Klöstern oder im Spital unterbrachte.





  • Die Justiz nahm damals eine Mittelstellung zwischen den im eigentlichen Sinne religiösen und den profanen Aktivitäten ein. (…) Obwohl irdische Gerichtsbarkeit, stand sie doch mit der Kirche – oder eher mit dem Friedhof – in Verbindung, denn ihr Wirken vollzog sich öffentlich, unter freiem Himmel.



Auch Kranke landeten dort (man blicke auf die Leprakranken, denen in diesem Sinne der Verlust der Bürgerrechte abgesprochen wurde), Gesetze wurden verlesen, Wahlen und Gerichtsverhandlungen gleichsam in der Nähe der Toten abgehalten.



  • Im Mittelalter, in einer Kultur des Sichtbaren und des Auges, war die Gerichtsverhandlung Spektakel, das hinter geistlichen Mauern aufgeführt wurde …

 



Erst nach und nach zogen sich dann die privatrechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverhandlungen in die uns bekannten Räumlichkeiten zurück, während trotzdessen alle Prozessergebnisse weiterhin öffentlich auf dem Friedhof verlesen wurden, wo sich das Volk versammelte. Auch Händler tätigten dort ihre Geschäfte, da sie vom Andrang der Kunden profitierten. Zum Beispiel waren Wallfahrtstage immer auch Markttage.

Schließlich aber verurteilten die Synoden des 15. Jahrhunderts dieses Treiben auf geweihten Stätten, wo Brot, Geflügel, Fisch, Wein und Bier feilgeboten wurde. Nur Wachs sollte angeboten werden dürfen. Erst im 16. Jahrhundert hatte diese Verurteilung hin und wieder Erfolg, dass zuweilen kirchliches Gebiet, Gerichtssitz und Marktplatz getrennt wurden.



  • Insgesamt gesehen sind die Verbote der Konzilien wirkungslos geblieben. In Wirklichkeit hat keine theologische Erwägung, keine juristische oder moralische Autorität verhindern können, dass Kirche und Friedhof der Gemeinde als Ort der Zusammenkunft dienten, solange sie, als lebendiges Ganzes, das Bedürfnis verspürt hat, sich in regelmäßigen Abständen zu versammeln, um sich direkt selbst zu verwalten und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit unter Beweis zu stellen.

 



Manche Beinhäuser tragen heute noch den Namen der Geschäfte, die dort getätigt wurden. Unter den Geschäftstätigkeiten gab es auch die anrüchigen, zum Beispiel Schreiber, die für Bedienstete die Rechnungen fälschten und Prostituierte, die sich dort herumtrieben, um sich an den Nächstbesten zu verkaufen.
Rabelais erzählt über das damalige Paris: „Es war eine schöne Stadt, um dort zu leben, aber nicht, um dort zu sterben“, wegen der „liederlichen Frauenzimmer, Bettler und Strolche“, die dort Tag und Nacht den Friedhof unsicher machten. (Auch im 18. Jahrhundert kam diese „Mode“ wieder auf. Erneut gab es Ausschweifungen und „Spitzbuben“, die dort Asyl fanden. Kein Wunder, dass es in einigen Klassikern heißt, neben der Kirche wären die besten Stellen zu finden, wo man Unzucht treiben konnte. Auch hatten sich an diesen Stellen (Kirche, Friedhof) Schänken und Läden eingenistet.)
So erklärt sich, dass Friedhöfe als jene Marktplätze an Umfang gewannen und sich flächenmäßig ausdehnten. (Hier tritt mir sofort der berühmte Pariser Friedhof Père Lachaise vor Augen, der wie eine Stadt, mit regelrecht angeordneten Kreuzungen und (Ab)Wegen angelegt ist, so dass man, will man sich orientieren, einen Friedhofsplan zur Hilfe nehmen muss, um zu finden, wen auch immer man sucht.)

Erst mit der Entstehung des Gemeinschaftshauses und des Bürgermeisteramtes ging der volkstümliche Charakter von Kirche und Friedhof endgültig verloren. Der Grund hierfür lag „im fortschreitenden Umsichgreifen bürokratischer Formen im öffentlichen Leben und in der Verwaltung, damit im Verblassen des umfassenden Gefühls gelebter Gemeinschaft“. Der Friedhof war nur noch Promenade, das Lebensgefühl veränderte sich und tendierte zu Boulevards und anderen öffentlichen Plätzen.